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Der EDV-Sachverständige

Als vom Kirchheimer Kreis geprüfter und anerkannter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im Small und Medium Business erstelle ich aufgrund meiner Sachkunde, Qualifikation und Erfahrung Gutachten bzw. nehme Stellung zu gegebenen Sachverhalten und erteile fachlich fundierten Rat. Meine Aufgabe als Sachverständiger besteht darin, einen vorliegenden Sachverhalt unabhängig, unparteiisch und objektiv zu beurteilen oder zu bewerten und diesen für jedermann verständlich darzulegen. Diskretion, Verschwiegenheit und Korrektheit sind dabei ebenso unabdingbare Bestandteile meiner Arbeit wie die Begutachtung des Sachverhalts auf Basis neuster technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren. Durch meine Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter für Datenverarbeitung können Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Sollte ein Prozess dennoch notwendig werden, so kann das Gericht auf Basis meiner Arbeit zu einer objektiven und gerechten Urteilsfindung gelangen.


Tätigkeitsgebiet

Mein Sachverständigenbüro befindet sich in der Region Lübeck. Ich bin daher überwiegend als EDV-Sachverständiger und EDV-Gutachter in den Regionen Lübeck, Stormarn, Ostholstein tätig. Dennoch stehe ich Ihnen auch im Raum Hamburg als EDV-Sachverständiger zur Verfügung.


Kompetenzen

Aufgrund meiner Qualifikation und Erfahrung stehe ich für folgende Bereiche der EDV als Sachverständiger zur Verfügung:

  • ERP-Systeme
  • Warenwirtschaftssysteme
  • Standardsoftware
  • Internetauftritte
  • Netzwerktechnik
  • Hardwareschäden

EDV-Gutachten / IT-Gutachten

Privatgutachten (Parteiengutachten)

Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche - den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich - unterteilt. Zum Bereich der nicht streitbaren Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und -begleitende Gutachten.
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung. Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Wertgutachten

Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer Hardware. Wertgutachten sind meist aufgrund folgender Umstände notwendig:

  • Unternehmensübergänge
  • Erbschaften
  • Insolvenzen
  • Fusionen
  • Ankauf
  • Verkauf
  • Restrukturierung

Im Rahmen eines Wertgutachtens können folgende Werte ermittelt werden:

  • Handelswert
  • Restwert
  • Ertragswert
  • Vergleichswert
  • Buchwert
  • Versicherungswert
  • Schadenshöhe
  • Gerichtsgutachten

Als EDV-Sachverständiger erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).


Schiedsgutachten

Hintergrund

Aufgrund der wachsenden Komplexität von EDV-Systemen kommt es immer häufiger zu Problemen bei der Anwendung der Systeme oder in der Projektumsetzung. Als Folge ist der geplante Einsatz eines Systems nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Dies führt fast immer zu erheblichen Konflikten mit dem Auftragspartner. Eine daraus resultierende gerichtliche Auseinandersetzung ist kostspielig und zieht sich nicht selten über Jahre hinweg, ein Einsatz des Systems ist in diesem Zeitraum in der Regel nicht möglich. Eine Alternative zur gerichtlichen Konfliktlösung stellt hier das Schiedsgutachten dar. Es bietet die Möglichkeit, einen Konflikt schnell beizulegen, und hilft oft beiden Vertragsparteien, ihr Gesicht zu wahren, und kann Basis eines neuen Vertrauensverhältnisses zwischen den Vertragspartnern sein.

Ablauf

Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich beide Vertragsparteien auf einen Schiedsgutachter einigen und dessen fachliches Urteil anerkennen. Da dies in der Regel schwierig ist, wenn die Fronten bereits verhärtet sind, empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsabschluss einen Schiedsgutachter zu benennen. Kommt es dann während der Projektumsetzung zu Problemen zwischen den Vertragsparteien, so kann der Schiedsgutachter schnell gerufen werden. Da beide Parteien an das Schiedsgutachten gebunden sind, kann so eine kostengünstige und schnelle Lösung des Problems herbeigeführt und eine unnötige Projektverzögerung vermieden werden. Abweichungen vom Schiedsgutachten sind für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.

Schiedsgutachtenabrede

Die Schiedsgutachtenabrede zwischen den Vertragsparteien sollte nach Möglichkeit vor Beginn eines Projekts erfolgen. Der ideale Zeitpunkt ist der Vertragsabschluss über die Durchführung des Projekts. Zu diesem Zeitpunkt bestehen noch keinerlei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder Probleme bei der Projektrealisierung. Daher ist es jetzt am einfachsten, einen Schiedsgutachter zu benennen, der von beiden Vertragsparteien akzeptiert wird.


Mediation

Mediation ist ein Vermittlungsverfahren zwischen Vertragsparteien, das insbesondere in einem frühen Stadium eines Konflikts Anwendung findet. Ziel der Mediation ist es, dass die Konfliktparteien gemeinsam mit der Unterstützung eines Mediators ein zukunftsfähiges und konfliktlösendes Ergebnis herbeiführen. Dabei wird der Kommunikations- und Verständigungsprozess zwischen den Konfliktparteien durch den Mediator geleitet.
Konfliktfälle haben üblicherweise folgendes gemein:

  • der Konflikt schaukelte sich langsam auf
  • die Konfliktursachen liegen bei mehreren Parteien
  • die beteiligten Parteien sind unterschiedlich stark von den Konfliktursachen betroffen
  • die gerichtliche Klärung des Sachverhalts führt zu einem endgültigen Vertrauensbruch zwischen den Parteien
  • das Projekt muss von einem anderen Anbieter übernommen werden

Vorteile der Mediation sind:

  • beide Vertragsparteien profitieren vom Ergebnis
  • die kostspielige und langwierige Einarbeitungszeit eines neuen Projektpartners entfällt
  • beide Parteien erkennen, wie zukünftig Probleme vermieden werden können
  • es entsteht eine Win-Win-Situation, beide Vertragsparteien können das Gesicht wahren
  • sollte wider Erwarten durch die Mediation kein zufrieden stellendes Ergebnis herbeigeführt werden können, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit für rechtliche Schritte fort.

Datenrettung / -wiederherstellung

Daten sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob im Unternehmen oder im Privathaushalt, überall fallen täglich Unmengen an Daten an. Diese werden oftmals arglos und ohne jegliche Sicherungskopie auf der Festplatte eines Rechners abgelegt. Üblicherweise ist dies auch kein Problem. Doch was, wenn die Festplatte im Rechner von heute auf Morgen ihren Dienst verweigert. Sind die Daten auf einem Sicherungsmedium vorhanden, so können diese von dort schnell und einfach auf ein neues Gerät übertragen werden. Existieren jedoch keine Sicherungskopien der Daten, so ist der Daten Super-GAU eingetreten. Im Unternehmen fehlen schlagartig kritische Daten was zu unvorhersehbaren Folgen führen kann. Dem Student fehlt von heute auf morgen die wichtige Seminar-, Diplom- oder Doktor-Arbeit. In diesen und ähnlichen Fällen kann ich helfen.
Als Sachverständiger verfüge ich über die technischen Einrichtungen und das erforderliche Know-how, Daten aus Datenträgern zu retten, die unter normalen Bedingungen nicht mehr lesbar sind, weil sie gelöscht wurden, das Dateisystem beschädigt ist oder die Festplatte einen Defekt aufweist.


Nehmen Sie Kontakt auf

Christian Wilkens
Geprüfter EDV-Sachverständiger
Wilkens IT Handels und Service GmbH & Co. KG
Schwartauer Allee 84-86
23554 Lübeck